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Update: 01.02.2024

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Provisionsabgabe

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Provisionsabgabe – Ja oder Nein?

Ich habe lange überlegt, ob eine Stellungnahme zu diesem Thema Sinn macht und notwendig ist. Es melden sich in dieser Sache aber so viele Unwissende zu Wort, dass ich als direkt Betroffener hier durchaus auch meine Meinung vertreten und äußern darf.

Der Mehrzahl der von mir (meist seit vielen Jahren) betreuten Kunden ist durchaus bewusst und bekannt, dass ich mit meiner Arbeit – zu der auch die Vermittlung von Versicherungsverträgen gehört – Geld verdiene und verdienen muss. Viele von ihnen schätzen einen persönlichen und – natürlich – kostenlosen Service in vielfältiger Form. Kaum einer dieser Kunden würde z.B. beim Steuerberater oder Rechtsanwalt auf die Idee kommen, nach geleisteter guter Arbeit um die Bezahlung zu feilschen.

Doch gelegentlich werde auch ich gefragt, ob und wie viel ich „auszahlen“ könne. Der Mann von der Gesellschaft XY habe schon ein „Angebot“ gemacht…

Dazu meine Meinung:

1. Das Provisionsabgabeverbot ist rechtlich in Kraft

Die erstmals im Jahr 1923 eingeführten Verbotsnormen für die Vermittler von Versicherungsverträgen und für Versicherungsunternehmen sind in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen gewesen. So hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Oktober 2011 das Provisionsabgabeverbot mit der Begründung, das Verbot sei zu unbestimmt, gekippt und damit der Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die BaFin stattgegeben (Az.: 9 K 105/11.FG). Die BaFin hat ihre dagegen eingelegte Revision zurückgezogen und damit ein höchstrichterliches Urteil vermieden.

2. Die Freigabe der Provisionsabgabe schadet vielen Verbrauchern

Denn ohne Abgabeverbot

  • ist zu befürchten, dass der Kunde zu schnellen Abschlüssen animiert wird,
  • ist zu befürchten, dass der Kunde sich an seinem Bedarf vorbei und allein aufgrund der Provisionshöhe für ein Produkt entscheidet,
  • tritt durch den Wettbewerb unter den Vermittlern um die höchste Provisionsweitergabe an den Kunden die bedarfsgerechte Beratung zwangsläufig in den Hintergrund,
  • verlagert sich der Fokus des Kunden weg vom individuell besten und geeignetsten Produkt hin zum „billigsten“ Vermittler.

3. Die Freigabe der Provisionsabgabe schadet vielen Vermittlern

  • Für viele Versicherungsverträge, die ich heute vermittle, gelten inzwischen - im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes – deutlich längere Haftungszeiten. Schließen Sie als Kunde z.B. eine Lebens-, Renten- oder Krankenversicherung bei mir ab, hafte ich 5 (fünf!!) Jahre für das Bestehen des Vertrages. Dem entsprechend ist die Auszahlung der Provision an mich gestaltet. Sollte ich also Teile dieser Provision an Sie weitergeben, trage ich das Provisionshaftungs-Risiko, wenn der Vertrag vor Ablauf der 5 Jahre beendet wird. Durch die diskontierten Provisionen wird der Vermittler dann ungewollt Kreditgeber des Kunden und geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
  • Durch den Wegfall des Verbots wären viele Vermittler und Agenturen in ihrer Existenz bedroht. Durch die Weitergabe wäre es vielfach nicht möglich kostendeckend zu arbeiten.
  • Eine Abschaffung des Provisionsabgabeverbots wäre nur dann zu verkraften, wenn auch der Vermittler das Recht hat in die Preisgestaltung einzugreifen. Er müsste beispielsweise bei Produkten mit einem höheren Beratungsaufwand, höherem Produktpreis oder höherem Haftungsrisiko die Möglichkeit haben, zusätzlich eine Vergütung vom Kunden zu verlangen. (Überlegen Sie als Leser selbst, ob Sie persönlich dazu bereit wären – die Mehrheit wäre es nicht!).
  • Nicht zuletzt ist das Provisionsabgabeverbot in seiner bisherigen Form untrennbar mit dem derzeitigen Vergütungssystem verbunden. Bei einer Abschaffung müsse aber auch der Vermittler die Wahl der Vergütung haben.

„Geiz ist geil“ … und ausgesprochen „deutsch“

Mancher verweist darauf, dass z.B. in den Niederlanden das Provisionsabgabeverbot schon vor Jahren abgeschafft wurde. Doch was dort funktioniert, trifft in Deutschland auf andere Gegebenheiten und Mentalitäten: Im europäischen Vergleich haben wir Deutschen die geringste Quote an persönlichem Immobilieneigentum. Gegenüber Südeuropa wie Frankreich, Italien usw. geben wir das wenigste Geld für Restaurantbesuche & gutes Essen aus. Beratung für Produkte wird im Fachhandel eingeholt, gekauft wird dann aber übers Internet (oder allgemein dort, wo es am günstigsten ist oder scheint). Man holt sich Angebote aller Art ein, was völlig in Ordnung ist. Gekauft oder genommen wird dann aber leider ohne nötigen Sachverstand das vermeintlich Günstigste. Wir Deutschen haben die "Geiz ist Geil“-Mentalität perfektioniert. Die Dienstleitung des anderen ist nichts wert bzw. zu teuer, aber die eigene schon...

Billig kaufen muss man sich leisten können - denken Sie darüber einmal nach...

Ich sehe die Gefahr, dass der Berufsstand des Versicherungsvermittlers seiner Zukunft beraubt wird (schon heute ist es fast unmöglich, Auszubildende oder Agenturpartner zu finden). Zuerst wird es wohl die kleinen Agenturen und dann die kleinen Mittelständler erwischen. Was übrig bleibt sind die Großen, die schon heute keinen Service mehr anbieten, wenn Sie als Kunde nicht mindestens 50.000 Euro an Courtage einbringen. Der Kunde wird sich zunehmend selbst „beraten“ müssen und sich hoffentlich immer (vermutlich aber eher selten) für den richtigen Schutz entscheiden. Somit dürfte z.B. auch das Beratungsprotokoll über kurz oder lang wieder in der Versenkung verschwinden.

Ich hoffe ich konnte zum Verständnis beitragen, dass und warum ich die Weitergabe von Provisionen in meiner Agentur ablehne.