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Update: 27.12.2022

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Ukraine-Krieg
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Der Krieg Russlands gegen die Ukraine entsetzt uns alle, ein Krieg in Europa - das war bisher nach über 70 Jahren Frieden undenkbar. Viele Menschen müssen Ihre Heimat verlassen und finden auch Zuflucht bei uns in Deutschland. Wenn der russische Despot etwas bewirkt hat, dann ist eine bisher ungewohnte Einigkeit und Solidarität unter den Staaten und Menschen auf der ganzen Welt und vor allem auch in Europa.

Die SIGNAL IDUNA möchte ihren Beitrag leisten, Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, die aus Angst um ihr Leben ihre Heimat verlassen mussten. Dafür erweitern wir die Leistungen unserer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung ohne Mehrbeitrag.

Zu den Privatschutz-Produkten von Kunden, die im privaten Rahmen kostenfrei Geflüchtete aufnehmen, finden Sie im Folgenden einige Hinweise. Außerdem gelten ab sofort unten stehende beitragsfreie Leistungserweiterungen. Diese finden in allen Produkt-Linien und Tarifgenerationen Anwendung und sind zunächst befristet bis zum 15.01.2023. 

Die Leistungserweiterungen gelten direkt mit der Aufnahme Geflüchteter. Es bedarf keiner Meldung.

Privathaftpflicht-Versicherung

Erweiterung des versicherten Personenkreises auf Geflüchtete
Geflüchtete sind in Deutschland während der unentgeltlichen Unterbringung im Zuhause oder in einer  Zweit- oder Einliegerwohnung unseres Versicherungsnehmers mitversichert. Die Regelung gilt unabhängig vom versicherten Personenkreis (z.B. auch bei einer Single-Privathaftpflicht).

Sachschäden durch Geflüchtete am Eigentum des Versicherungsnehmers
Sachschäden, die der Geflüchtete versehentlich am Eigentum des Versicherungsnehmers oder dem einer anderen mitversicherten Person verursacht, sind bis 5.000 Euro eingeschlossen.

Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpflicht für mitgebrachte Haustiere des Geflüchteten - auch Hunde - ist ohne Einschluss eines zusätzlichen Bausteins mitversichert. Die Leistung für Sachschäden ist hierbei auf 10.000 Euro begrenzt, Personenschäden sind bis zur Deckungssumme mitversichert.

Die genannten Leistungserweiterungen gelten ebenfalls für Gewerbetreibende und Betriebe, bei denen die Privathaftpflicht des Inhabers in die Betriebshaftpflicht-Versicherung integriert ist!

Hausrat-Versicherung

Grundsätzlich gilt: Fremdes Eigentum ist bedingungsgemäß mitversichert, d.h. Hausrat von Geflüchteten ist in der Wohnung des Versicherungsnehmers auch ohne Erweiterung in dessen Hausratversicherung mitversichert.

Sonderregelung: Die Versicherungssumme in bestehenden Alt-Tarifen mussf ür den Hausrat der Geflüchteten nicht erhöht werden. Gut zu wissen: In der aktuellen Hausratversicherung mit Quadratmeter-Modell gibt es generell keine Begrenzung auf eine Versicherungssumme.

Darüber hinaus erweitern wir den Versicherungsschutz wie folgt: 

Mobildeckung bzw. Außenversicherung
Außerhalb des versicherten Hauptwohnsitzes, beispielsweise in einer Zweit- oder Einliegerwohnung, ist fremdes Eigentum bedingungsgemäß nicht eingeschlossen. Wir erweitern hier die Mobildeckung bzw. Außenversicherung um Versicherungsschutz für den Hausrat von Geflüchteten bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro.

Wohngebäude-Versicherung

Grundsätzlich gilt: Die private Unterbringung einzelner Geflüchteter im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus ist bedingungsgemäß mitversichert und nicht meldepflichtig.

 

Unfallversicherung

Unter dem Motto “€Füreinander da sein” bieten wir Geflüchteten, die von Versicherungsnehmern der SIGNAL IDUNA mit bestehender Unfallversicherung aufgenommen werden, während ihres dortigen Aufenthalts beitragsfreien Unfallschutz.

Welchen Schutz bieten wir?

Innerhalb der Produkt-Linie Basis bieten wir den Geflüchteten folgenden Versicherungsschutz:

  • Invalidität ohne Progression mit 50.000 EUR,
  • Bergungskosten inklusive Servicepaket über 50.000 EUR,
  • Kosmetische Operationen über 50.000 EUR (davon 2.500 EUR für Zahnersatz)

Zusätzlich sind auch sämtliche beitragsfreien Leistungserweiterungen mitversichert. Es gelten die Unfallbedingungen SIGNAL IDUNA AUB 2019 Basis (Stand 01.01.2022).

Keine Anmeldung erforderlich! Der beitragsfreie Unfall-Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Flüchtlinge bei unserem Versicherungsnehmer, frühestens jedoch ab dem 25.03.2022. Der Versicherungsschutz endet mit dem Auszug der Geflüchteten, spätestens zum 15.01.2023.

Wichtig: Es ist keine Anmeldung durch unsere Versicherungsnehmer erforderlic!. Sollte die bzw. eine der kostenlos versicherten Personen verunfallen, so kann unser Versicherungsnehmer den Unfall unter der bekannten Rufnummer 0800 135-2930 bzw. 0231 135-2930 der Unfallleistungsabteilung melden.