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Update: 01.02.2024

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Betriebsschließung

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Die Betriebsschließungsversicherung...

... ist ein Muß und die ideale Ergänzung des Versicherungsschutzes für alle Betriebe des

  • Lebensmittelhandels
  • Nahrungsmittelhandels und der
  • Gastronomie.

Die Betriebsschließungsversicherung versichert Vermögens- und Sachschäden als Folge behördlicher Maßnahmen und Anordnungen zur Verhinderung und Verbreitung von Seuchen und Epidemien (Personenschäden können über die Betriebshaftpflicht abgesichert werden). Die Behörde kann nach Ihrem Ermessen

  • die vollständige Schließung eines Betriebes verfügen oder die vollständige Schließung des Betriebes durch Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige herbeiführen,
  • die Desinfektion (Entseuchung) eines Betriebes verlangen,
  • die Entseuchung, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung oder Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren verfügen,
  • Tätigkeitsverbote gegen das Betriebspersonal aussprechen,
  • Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen anordnen.

Solche Schäden sind nicht so selten, wie Sie möglicherweise denken: In Deutschland werden z.B. allein über 100.000 Salmonellenerkrankungen jährlich offiziell gemeldet. Das Risiko ist also zu hoch, um es zu vernachlässigen.

Gegenstand der Versicherung: Versichert werden - bis zu 30 Tagen - entgehende Gewinne, weiterlaufende Kosten und Wiedereröffnungskosten, die durch einen Schließungsschaden verursacht werden.

Bei Fragen, für detailliertere Tarifinformationen oder einem Vorschlagswunsch Sie mir bitte eine Nachricht.