Schützen Sie die Werte in Ihren Praxisräumen
Die meisten Betriebe haben sich im Rahmen einer gewerblichen Haftpflichtversicherung gegen haftungsrechtliche Risiken und Ansprüche Dritter abgesichert. In nahezu jedem Betrieb gibt es jedoch eine technische und kaufmännische Betriebsausstattung (Inventar, Möbel, Maschinen und Geräte, PC, Telekommunikationsgeräte, Waren, Vorräte, Rohstoffe usw.), die zur Geschäftsausübung erforderlich ist. Haben Sie auch daran gedacht, diese Werte abzusichern? Gerade in ärztlichen Praxen sprechen wir hier oft von erheblichen Werten.
Die Bedeutung eines ausreichenden Praxisschutzes wurde spätestens im Juni 2013 auch dem einen oder anderen niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt vor Augen geführt. Denn mehr als eine ärztliche Praxis war durch die Überschwemmungsereignisse im Süden und Osten Deutschlands betroffen. Teures medizinisches Gerät wurde durch das Wasser beschädigt oder zerstört, und Praxen mussten tagelang geschlossen bleiben.
Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser
Die erneute „Jahrhundertflut“ des Sommers 2013 zeigt eindrücklich, dass nach den Ereignissen in 2002 diesmal auch große Gebiete betroffen waren, bei denen das aus früheren Jahren nicht bekannt war und nicht für möglich gehalten wurde. Hier kam es teilweise zu Wasserständen, die es seit 500 Jahren nicht mehr gab und die erheblichen Schaden angerichtet haben.
Besonders brisant ist dabei, dass viele der betroffenen Privatbürger, aber auch Praxisinhaber und Unternehmer, nicht über den Hochwasserschäden abdeckenden und in den meisten Fällen problemlos möglichen Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Selbst wenn sich die Praxis in den oberen Stockwerken eines Gebäudes befindet, kann es für Ärzte ein teurer Trugschluss sein, sich in Sicherheit zu wiegen. Auch in diesen Fällen kann durch eine Überschwemmung der Zugang zur Praxis für Arzt und Patienten versperrt werden oder sogar die Evakuierung des gesamten Stadtteils zur Schließung der Praxis zwingen.
Bleibt die Praxis geschlossen, fallen zudem laufende Kosten wie Darlehen, Miete, Leasingraten, Gehälter der Mitarbeiter oder das eigene Einkommen trotzdem weiterhin an. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz sind Ärzte auch vor derartigen Folgen geschützt. Und dazu gehören eben neben der Praxisinhaltsversicherung auch die passende Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie werden feststellen, dass ein solch sinnvoller Versicherungsschutz kein Vermögen kostet...
Zur detaillierten Wertermittlung Ihres Geschäftsinhaltes stelle ich Ihnen auf Anfrage gern ein Wertermittlungsformular zur Verfügung. Ihren Versicherungsvorschlag können Sie mit dem Fragebogen anfordern.
|